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   LAG Niedersachsen, 28.04.2011 - 16 Sa 853/10   

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https://dejure.org/2011,36344
LAG Niedersachsen, 28.04.2011 - 16 Sa 853/10 (https://dejure.org/2011,36344)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.04.2011 - 16 Sa 853/10 (https://dejure.org/2011,36344)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. April 2011 - 16 Sa 853/10 (https://dejure.org/2011,36344)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einstellung der Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich bei Berechtigung zum Bezug einer vorzeitigen Altersrente - keine Benachteiligung schwerbehinderter Menschen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG; Art 9 Abs. 3 ... GG; § 7 Abs. 1 AGG; § 7 Abs. 2 AGG; § 2 Nr. 1 TV SozSich; § 2 Nr. 2 Buchst. d TV SozSich; § 3 Nr. 1 TV SozSich; § 3 Nr. 2 TV SozSich; § 3 Nr. 3 TV SozSich; § 4 TV SozSich; § 8 Nr. 1 Buchst. c TV SozSich; Art. 2 Abs. 2 Buchst. b Richtlinie 78/2000/EG
    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe für Angestellte der Stationierungsstreitkräfte verstößt nicht wegen mittelbarer Benachteiligung schwerbehinderter Menschen gegen höherrangiges Recht; Tarifliche Überbrückungsbeihilfe für Angestellte der Stationierungsstreitkräfte; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe für Angestellte der Stationierungsstreitkräfte verstößt nicht wegen mittelbarer Benachteiligung schwerbehinderter Menschen gegen höherrangiges Recht; Tarifliche Überbrückungsbeihilfe für Angestellte der Stationierungsstreitkräfte; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe für Angestellte der Stationierungsstreitkräfte; benachteiligungsfreier Ausschluss der Überbrückungsbeihilfe bei möglichem Bezug vorzeitiger Altersrente; unbegründete Auskunftsklage eines schwerbehinderten Angestellten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 645/98

    Überbrückungsbeihilfe - Ausschluß bei vorgezogenem Altersruhegeld

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.04.2011 - 16 Sa 853/10
    Soweit eine ausreichende Versorgung durch die gesetzliche Rente aufgrund etwaiger Rentenminderungen nicht besteht ist die daraus entstehende Unterversorgung mit anderen Mitteln als der vom Arbeitgeber zu zahlenden Überbrückungsbeihilfe auszugleichen (BAG, a.a.O.; ebenso: BAG, 10.07.2003, 6 AZR 289/02, - nicht amtlich veröffentlicht - juris; BAG, 30.03.2000, 6 AZR 645/98, AP Nr. 33 zu § 4 TVG, Rationalisierungsschutz = NZA-RR 2001, S. 203).

    59 bb) Diese nach gefestigter Rechtsprechung des BAG mehrfach bestätigte Auslegung des § 2 Nr. 2 d) TV SozSich gilt auch für den Fall, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Eigenschaft als Schwerbehinderter Anspruch auf Bezug vorgezogenen Altersruhegeldes aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund seiner Eigenschaft als Schwerbehinderter besitzt (so bereits BAG, 30.03.2000, a.a.O.).

    Erforderlich ist, dass sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (BAG, 30.03.2000, a.a.O.).

    Nach ihrem Zweck soll die Überbrückungsbeihilfe nur so lange gewährt werden, wie sie für eine Wiedereingliederung des Arbeitnehmers in den Arbeitsprozess notwendig ist (BAG, 30.03.2000, a.a.O.; BAG, 18.05.2006, a.a.O.).

    Die Frage, ob § 2 Nr. 2 d) TV SozSich eine mittelbare Diskriminierung Schwerbehinderter beinhalten kann, war ebenfalls Gegenstand der zitierten Entscheidung des BAG vom 30.03.2000, 6 AZR 645/98.

  • BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 631/05

    Tarifauslegung - Begrenzung von Überbrückungsbeihilfe bei vorgezogenem

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.04.2011 - 16 Sa 853/10
    Die Tarifvertragsparteien waren sich bewusst, dass der Bezug einer Altersrente stets mit einer Absenkung des Einkommens verbunden ist (BAG, 18.05.2006, 6 AZR 631/05, AP Nr. 1 zu § 8 TV SozSich = NZA 2007, S. 103).

    Nach ihrem Zweck soll die Überbrückungsbeihilfe nur so lange gewährt werden, wie sie für eine Wiedereingliederung des Arbeitnehmers in den Arbeitsprozess notwendig ist (BAG, 30.03.2000, a.a.O.; BAG, 18.05.2006, a.a.O.).

    Zu deren Kompensation sind die Tarifvertragsparteien im Rahmen der ihnen zustehenden Tarifautonomie nicht verpflichtet (BAG, 18.05.2006, a.a.O.).

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.04.2011 - 16 Sa 853/10
    Es kann dahingestellt bleiben, ob § 7 Abs. 1 AGG auf den am 31.08.1971 abgeschlossenen TV SozSich anwendbar ist oder ob es sich um eine im Zeitpunkt des Inkrafttretens des AGG bereits abgeschlossene Maßnahme i.S. § 33 Abs. 1 AGG handelt (vgl. insoweit: BAG, 16.12.2008, 9 AZR 985/07, AP Nr. 33 zu § 1 TVG, Vorruhestand).

    Ausschluss- und Kürzungsregelungen, die auf sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen verweisen, müssen sich an den tariflichen Regelungszielen messen lassen (BAG, 16.12.2008, 9 AZR 985/07, AP Nr. 33 zu § 1 TVG, Vorruhestand).

  • BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 289/02

    Überbrückungsbeihilfe - Ausschluß bei Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.04.2011 - 16 Sa 853/10
    Soweit eine ausreichende Versorgung durch die gesetzliche Rente aufgrund etwaiger Rentenminderungen nicht besteht ist die daraus entstehende Unterversorgung mit anderen Mitteln als der vom Arbeitgeber zu zahlenden Überbrückungsbeihilfe auszugleichen (BAG, a.a.O.; ebenso: BAG, 10.07.2003, 6 AZR 289/02, - nicht amtlich veröffentlicht - juris; BAG, 30.03.2000, 6 AZR 645/98, AP Nr. 33 zu § 4 TVG, Rationalisierungsschutz = NZA-RR 2001, S. 203).
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